RichtPunkt: Analysen & Hilfe der Kanzlei
Alle Übersichten der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht zur Plattform RichtPunkt — rechtliche Einordnung, Ansprüche und konkrete Schritte für Betroffene.
- RichtPunkt (richtpunkt.tech): MiCA-Größe und Auszahlung
RichtPunkt (richtpunkt.tech): Was die 15-Millionen-Schwelle nach Art. 85 MiCA bedeutet und warum Größe keine Sicherheit für Auszahlungen garantiert.
13.10.2026
- RichtPunkt (richtpunkt.tech): Prüfung von Betreiber und Erlaubnis
RichtPunkt (richtpunkt.tech): Worauf Anleger bei Betreiber, BaFin-Erlaubnis, Zahlungswegen und Beweissicherung achten sollten.
10.10.2026
Häufige Fragen zu RichtPunkt
- Ab wann ist ein Kryptowerte-Dienstleister nach MiCA signifikant?
- Nach Art. 85 Abs. 1 MiCA, wenn er im Durchschnitt eines Kalenderjahres mindestens 15 Millionen aktive Nutzer in der EU hat. Maßgeblich sind die täglich aktiven Nutzer, nicht registrierte Konten.
- Ist RichtPunkt (richtpunkt.tech) ein signifikanter Kryptowerte-Dienstleister?
- Das lässt sich aus Werbezahlen wie „20 Millionen Nutzer weltweit“ nicht schließen. Entscheidend sind die aktiven EU-Nutzer im Jahresdurchschnitt gemäß Art. 85 MiCA.
- Bedeutet der Status signifikant, dass Kundengelder abgesichert sind?
- Nein. Der Status ist weder Gütesiegel noch Kapitalgarantie. Er beschreibt eine besondere aufsichtsrechtliche Bedeutung.
- Wer muss die Schwelle melden?
- Der Anbieter muss seine zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von zwei Monaten nach Erreichen der Schwelle informieren. Bestätigt die Behörde dies, informiert sie die ESMA.
- Welche Kennzahlen betrachtet die Aufsicht noch?
- Nach der Delegierten Verordnung (EU) 2025/299 unter anderem Länderzahl, Kundenzahl, verwahrte Kryptowerte, Handelsvolumen, Aufträge und Transfers sowie die organisatorische und technische Komplexität.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Sie sind bei RichtPunkt betroffen? Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich.
Jetzt Fall schildern