RichtPunkt (richtpunkt.tech): MiCA-Größe und Auszahlung

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • Art. 85 MiCA: signifikant ab durchschnittlich 15 Mio. täglich aktiven EU-Nutzern im Vorjahr
  • Registrierte Accounts oder weltweite Nutzerzahlen von RichtPunkt (richtpunkt.tech) belegen den Status nicht
  • Größe ist kein Gütesiegel: Sie garantiert keine Auszahlung und keine Absicherung von Kundengeldern
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Eine hohe Nutzerzahl macht RichtPunkt (richtpunkt.tech) rechtlich nicht automatisch sicher. Nach Art. 85 MiCA gilt ein Kryptowerte-Dienstleister als signifikant, wenn er im Durchschnitt eines Kalenderjahres mindestens 15 Millionen aktive Nutzer in der EU hat. Das beschreibt eine aufsichtsrechtliche Größenordnung, aber weder ein Gütesiegel noch eine Kapitalgarantie.

Wann gilt ein Kryptowerte-Dienstleister nach MiCA als signifikant?

Art. 85 Abs. 1 MiCA nennt eine klare Schwelle: mindestens 15 Millionen aktive Nutzer in der Europäischen Union. Maßgeblich ist der Durchschnitt der täglichen aktiven Nutzer im vorangegangenen Kalenderjahr, nicht die Zahl registrierter Konten.

Reichen die Nutzerzahlen von RichtPunkt (richtpunkt.tech) für diesen Status?

Das lässt sich aus Werbeaussagen allein nicht ableiten. Der Artikel nennt als Beispiel die Aussage „über 20 Millionen Nutzer weltweit“. Davon könnten nur etwa acht Millionen in der EU liegen, und ein Teil der Konten könnte seit Jahren inaktiv sein. Registrierte Accounts, weltweite Kunden, EU-Kunden und aktive Nutzer sind unterschiedliche Größen.

Welche Pflichten hat ein Anbieter, der die Schwelle erreicht?

Nach Art. 85 Abs. 2 MiCA muss der Anbieter seine zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von zwei Monaten informieren. Bestätigt die Behörde das Erreichen der Schwelle, unterrichtet sie die ESMA. Die nationale Behörde des Herkunftsmitgliedstaats informiert die ESMA zudem jährlich über bestimmte aufsichtsrechtliche Entwicklungen, etwa Zulassungsverfahren oder Verfahren über einen Zulassungsentzug. Die Verantwortung der nationalen Behörden bleibt bestehen.

Ist ein „signifikanter“ Anbieter automatisch sicher?

Nein. Die Einstufung bedeutet „aufsichtsrechtlich besonders relevant“, nicht „risikolos“. Eine Werbeaussage wie „Ihr Kapital ist nach EU-Recht vollständig abgesichert“ wäre daher kritisch zu hinterfragen. Die Größe ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Vertrags, der tatsächlichen Gesellschaft und des einzelnen Auszahlungsvorgangs.

Welche weiteren Kriterien bewertet die Aufsicht?

Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/299 betrachtet die Größe breiter. Genannt werden unter anderem:

  • die Zahl der Länder, in denen der Anbieter tätig ist
  • Kundenzahl und aktive Nutzer
  • der Wert verwahrter Kryptowerte
  • Handelsvolumen und Zahl ausgeführter Aufträge
  • Zahl der Kryptotransfers für Kunden

Zur Komplexität zählen Eigentums- und Governance-Strukturen, ausgelagerte Funktionen, die Zahl der Distributed-Ledger-Netzwerke, Nodes, Smart Contracts und der Schutz privater Schlüssel. Abweichungen zwischen Außendarstellung und tatsächlichen Kennzahlen beweisen keinen Rechtsverstoß, können aber die Plausibilität der Darstellung beleuchten.

Was tun, wenn bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) eine Auszahlung nicht funktioniert?

Je größer und komplexer ein Anbieter auftritt, desto weniger überzeugen pauschale Hinweise wie „technisches Problem“ oder „interne Prüfung“, wenn zentrale Prozesse lange nicht nachvollziehbar funktionieren. Sinnvoll ist es, ältere Websiteangaben, Unternehmensmitteilungen und Aussagen zur Regulierung zu sichern. Veränderungen der genannten Nutzerzahlen können für eine chronologische Prüfung hilfreich sein. Zu klären bleibt, welche Gesellschaft die Systeme betreibt, wo zentrale Funktionen angesiedelt sind und welche Unternehmen wesentliche Leistungen übernehmen.

Welche Rolle spielt die Europäische Kommission?

Nach Art. 140 MiCA beobachtet die Kommission die Entwicklung des Bereichs. Berichtet wird unter anderem über die Zahl signifikanter Kryptowerte-Dienstleister und darüber, ob die Schwelle von 15 Millionen Nutzern weiterhin angemessen ist.

Häufige Fragen

Ab wann ist ein Kryptowerte-Dienstleister nach MiCA signifikant?
Nach Art. 85 Abs. 1 MiCA, wenn er im Durchschnitt eines Kalenderjahres mindestens 15 Millionen aktive Nutzer in der EU hat. Maßgeblich sind die täglich aktiven Nutzer, nicht registrierte Konten.
Ist RichtPunkt (richtpunkt.tech) ein signifikanter Kryptowerte-Dienstleister?
Das lässt sich aus Werbezahlen wie „20 Millionen Nutzer weltweit“ nicht schließen. Entscheidend sind die aktiven EU-Nutzer im Jahresdurchschnitt gemäß Art. 85 MiCA.
Bedeutet der Status signifikant, dass Kundengelder abgesichert sind?
Nein. Der Status ist weder Gütesiegel noch Kapitalgarantie. Er beschreibt eine besondere aufsichtsrechtliche Bedeutung.
Wer muss die Schwelle melden?
Der Anbieter muss seine zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von zwei Monaten nach Erreichen der Schwelle informieren. Bestätigt die Behörde dies, informiert sie die ESMA.
Welche Kennzahlen betrachtet die Aufsicht noch?
Nach der Delegierten Verordnung (EU) 2025/299 unter anderem Länderzahl, Kundenzahl, verwahrte Kryptowerte, Handelsvolumen, Aufträge und Transfers sowie die organisatorische und technische Komplexität.

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