rechtsanwalt-kuder.de: Warnung vor Fake-Kanzlei

Veröffentlicht am 06.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • rechtsanwalt-kuder.de steht seit 5.11.2026 auf der Warnliste von Watchlist Internet
  • Impressum, beA-Kennung und Team beweisen keine Zulassung oder Existenz der Kanzlei
  • Keine Zahlungen leisten, Beweise sichern, Bank wegen Rückruf kontaktieren
  • Bei rechtsanwalt-kuder.de könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die Domain rechtsanwalt-kuder.de steht seit dem 5. November 2026 auf der öffentlichen Warnliste von Watchlist Internet Österreich, die den Auftritt als betrügerische Anwaltskanzlei einstuft. Die Website wirkt mit Insolvenzrechts-Informationen, Kanzleiteam und Impressum professionell. Das ist allerdings kein Beleg für eine echte Kanzlei oder eine anwaltliche Zulassung.

Was ist auf rechtsanwalt-kuder.de zu finden?

Die Website war bei einer Überprüfung am 6. November 2026 abrufbar. Sie gibt sich als Kanzlei für Insolvenz- und Sanierungsrecht in Frankfurt am Main aus. Im Impressum steht ein angeblicher Rechtsanwalt Maximilian Lukas Kuder mit Anschrift Höhenstraße 26, 60385 Frankfurt am Main. Dazu kommen eine Telefonnummer, Angaben zur Rechtsanwaltskammer Frankfurt und eine angebliche beA-Kennung. Die Teamseite nennt zudem Klaus Winterberg, Sebastian Plank und Thomas Hoffman.

Diese Angaben stammen von der gewarnten Website selbst. Sie beweisen weder die Existenz der Kanzlei noch die Zulassung der Personen. Eine Verwechslung mit einer real existierenden Kanzlei oder einem namensgleichen Rechtsanwalt ist zu vermeiden.

Besteht die Gefahr eines Identitätsmissbrauchs?

Bei gefälschten Anwaltswebsites werden entweder komplette Kanzleiidentitäten erfunden oder Namen echter Rechtsanwälte missbraucht. Ob hinter dem Namen Kuder eine reale Person steht, lässt sich anhand der Website nicht feststellen. Empfohlen werden eine Abfrage im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis und eine unabhängige Rückfrage bei der Rechtsanwaltskammer. Ein echter Rechtsanwalt Kuder wäre nicht allein wegen der Namensgleichheit für die Website verantwortlich.

Wie arbeiten falsche Insolvenzverwalter?

Die Website behandelt viele insolvenzrechtliche Themen und enthält einen Bereich für Angebote aus Sanierungsverfahren. Ein typisches Betrugsmuster: Goldbarren, Edelmetalle, Fahrzeuge oder Maschinen werden angeblich aus einer Insolvenzmasse unter Marktpreis angeboten. Es wird auf schnelle Verwertung gedrängt, anschließend werden Reservierungsgebühren oder der volle Kaufpreis verlangt. Nach § 56 InsO bestellt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter; diese Bestellung ist unabhängig vom Verkäufer zu prüfen. Für rechtsanwalt-kuder.de ist kein konkreter Goldverkauf nachgewiesen, es handelt sich um ein allgemeines Betrugsrisiko.

Welche weiteren Maschen gibt es?

Falsche Kanzleien versprechen auch die Rückholung verlorener Kryptowährungen, Schadensersatz oder Hilfe bei Erbschaften oder verlangen Vorschüsse für nicht existierende Verfahren. Watchlist Internet warnt bei rechtsanwalt-kuder.de vor erfundenen Erbschaften, nicht realen Insolvenzkatalogen und fingierten urheberrechtlichen Forderungen.

Was tun bei Kontakt mit rechtsanwalt-kuder.de?

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten, auch keine Reservierungsgebühren oder angeblichen Gerichtskosten.
  2. E-Mails, Verträge, Rechnungen und Zahlungsaufforderungen sichern.
  3. Screenshots von Website, Impressum und Angeboten erstellen.
  4. Empfängerkonto, IBAN, Zahlungszeitpunkte und Verwendungszwecke dokumentieren.
  5. Die Bank wegen eines möglichen Überweisungsrückrufs kontaktieren.
  6. Anwaltszulassung und Insolvenzverwalterbestellung unabhängig prüfen.
  7. Bei übermittelten Ausweisdokumenten Schutzmaßnahmen gegen Identitätsmissbrauch ergreifen.

Welche Ansprüche bestehen bei einer Überweisung?

Bei Täuschung kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht. Entscheidend ist, wer die Zahlung erhalten hat und ob Verantwortliche identifiziert werden können. Bei Kartenzahlungen können Reklamationsverfahren relevant sein, bei Überweisungen zählt oft jede Stunde. Eine Strafanzeige kann sinnvoll sein, ersetzt aber nicht die Prüfung zivilrechtlicher Rückforderungen.

Bietet ein überzeugendes Impressum Sicherheit?

Nein. Eine Fake-Kanzlei kann echte Berufsbezeichnungen, erfundene Mitarbeiterprofile und kopierte Angaben kombinieren. Auch die angebliche beA-Kennung ist kein Nachweis einer Zulassung. Kontaktdaten einer echten Kanzlei sollten unabhängig ermittelt und nicht von der verdächtigen Website übernommen werden.

Häufige Fragen

Ist rechtsanwalt-kuder.de seriös?
Watchlist Internet Österreich stuft die Seite seit dem 5. November 2026 als betrügerische Anwaltskanzlei ein. Von Zahlungen und der Übermittlung von Dokumenten wird abgeraten.
Beweist ein Impressum mit beA-Kennung eine Anwaltszulassung?
Nein. Solche Angaben können gefälscht oder kopiert sein. Die Zulassung ist über das amtliche Anwaltsverzeichnis und die Rechtsanwaltskammer zu prüfen.
Wer bestellt einen Insolvenzverwalter?
Nach § 56 InsO bestellt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter. Gericht, Aktenzeichen und Verwalter sollten unabhängig vom Verkäufer geprüft werden.
Was tun, wenn ich bereits gezahlt habe?
Weitere Zahlungen stoppen, Belege sichern und die Bank umgehend wegen eines Rückrufs kontaktieren. Schadensersatz kommt etwa nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB oder § 826 BGB in Betracht.

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