Rehman-remote.de: Warnung vor Job-Scamming und Ausweisdaten
- Rehman-remote.de steht seit 5.11.2026 auf der Warnliste von Watchlist Internet Österreich
- Im Bewerberportal sind Ausweis-Uploads vorgesehen – derzeit keine Ausweiskopien übermitteln
- Betreiber und Arbeitgeber sind unbestätigt; bei Zahlungen sofort die Bank kontaktieren
- Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
- Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.
Die Domain rehman-remote.de („Rehman Remote“) steht seit dem 5. November 2026 auf der Warnliste von Watchlist Internet Österreich. Die Verbraucherschutzplattform stuft das Angebot als betrügerisches Jobangebot ein und warnt vor Identitätsdiebstahl, finanziellen Verlusten und möglicher Verwicklung in Geldwäsche. Bewerber sollten keine Ausweiskopien übermitteln, solange Betreiber und Arbeitgeber nicht zuverlässig verifiziert sind.
Was zeigt die Website rehman-remote.de?
Die Website war bei der Recherche abrufbar. Sie wirbt mit dem Slogan „Gute Arbeit. Ohne Arbeitsweg.“ und stellt Minijobs sowie Vollzeitstellen im Homeoffice in Aussicht. Als Ansprechpartner erscheint ein angeblicher Frank Rehman aus Stuttgart, im Impressum als Einzelunternehmer genannt, mit Anschrift im COLLECTION Business Center Stuttgart, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Diese Angaben belegen nicht, dass die Person tatsächlich Betreiber der Seite ist.
Ist rehman-remote.de seriös?
Die Website erklärt selbst, dass konkrete Arbeitgeber und die Verfügbarkeit der Stellen noch nicht bestätigt seien. Damit bleibt offen, ob tatsächlich besetzbare Arbeitsplätze existieren. Eine unabhängige Bestätigung der behaupteten Vermittlungstätigkeit ließ sich nicht finden. Ebenso wurde kein existierendes Unternehmen festgestellt, dessen Name nachweislich missbraucht wird. Eine bloße Namensgleichheit rechtfertigt keinen Identitätsdiebstahlsvorwurf.
Warum sind Ausweiskopien im Bewerberportal riskant?
Nach den Datenschutzhinweisen können Bewerber nach der Registrierung Ausweisaufnahmen hochladen; später wird eine Identitätsprüfung über POSTIDENT erwähnt. Beschrieben werden Einwilligungen, Verschlüsselung und die Möglichkeit, Ausweisdaten teilweise abzudecken. Ob diese Schutzmaßnahmen wirksam sind, ließ sich nicht überprüfen. Kriminelle können Identitätsdaten etwa zur Kontoeröffnung missbrauchen. Andere Varianten verlangen Aktivierungsgebühren oder lassen Bewerber fremde Gelder weiterleiten. Dass all dies bei Rehman Remote geschieht, ist nicht nachgewiesen.
Was tun nach einer Bewerbung bei Rehman Remote?
- Bewerbung stoppen: keine weiteren Dokumente, Ausweisbilder oder Bankdaten senden.
- Beweise sichern: Anzeigen, Portalnachrichten und E-Mails dokumentieren.
- Nach einem Ausweisupload die weitere Verwendung der Daten hinterfragen.
- Bank informieren, Kontobewegungen prüfen; bei Überweisungen kommt ein Überweisungsrückruf, bei Kartenzahlungen eine Reklamation in Betracht. Eine Erstattung ist nicht garantiert.
- Passwörter ändern und Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
- Strafanzeige prüfen.
Welche rechtlichen Ansprüche kommen in Betracht?
Bei einem nachweisbaren Täuschungsschaden kommt § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht. Bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung kann ein Anspruch nach Art. 82 DSGVO zu prüfen sein; ein Datenschutzverstoß begründet jedoch nicht automatisch einen Zahlungsanspruch. Wurden Gelder weitergeleitet, muss zudem eine mögliche strafrechtliche Verwicklung aufgearbeitet werden. Misstrauen ist auch gegenüber Rückholunternehmen angebracht, die gegen Vorauszahlung eine sichere Wiederbeschaffung versprechen.
Häufige Fragen
- Warum wird vor rehman-remote.de gewarnt?
- Watchlist Internet Österreich führt die Domain seit dem 5. November 2026 als betrügerisches Jobangebot und warnt vor Identitätsdiebstahl, finanziellen Verlusten und möglicher Verwicklung in Geldwäsche.
- Sind die Stellenangebote bestätigt?
- Nein. Die Website erklärt selbst, dass konkrete Arbeitgeber und die Verfügbarkeit der Stellen noch nicht bestätigt sind.
- Soll ich Ausweiskopien hochladen?
- Davon ist derzeit abzuraten. Solange Betreiber, Vermittlungsauftrag und Arbeitgeber nicht zuverlässig verifiziert sind, sollten weder Ausweiskopien übermittelt noch einer Identitätsprüfung zugestimmt werden.
- Was tun, wenn ich bereits gezahlt habe?
- Die Bank sofort kontaktieren. Bei Überweisungen kommt ein Überweisungsrückruf, bei Kartenzahlungen eine Reklamation in Betracht. Eine Erstattung ist nicht garantiert.
- Welche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht?
- Bei Täuschungsschäden § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung Art. 82 DSGVO, jeweils abhängig vom Einzelfall.
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