Soziale Finanzen (sozialefinanzen.de): PFOF und MiFIR

Veröffentlicht am 10.10.2026

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • „0 Euro Ordergebühr“ sagt nichts über Ausführungspreis und Vergütung des Brokers aus
  • Art. 39a MiFIR: PFOF-Übergangsfrist endete am 30. Juni 2026
  • Verbot gilt laut Kommission auch bei Kundenanweisung und kann OTC-Geschäfte erfassen
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Bei Soziale Finanzen (sozialefinanzen.de) sagt die Werbung mit „0 Euro Ordergebühr“ noch nichts über die tatsächlichen Kosten oder die Qualität der Orderausführung aus. Maßgeblich ist unter anderem, ob der Broker Vorteile von Dritten für die Weiterleitung von Kundenaufträgen erhält (Payment for Order Flow, PFOF). Art. 39a MiFIR verbietet dies grundsätzlich; die nationale Übergangsregelung endete am 30. Juni 2026.

Was ist Payment for Order Flow (PFOF)?

PFOF bedeutet, dass ein Broker Geld oder andere Vorteile dafür erhält, Kundenorders an einen bestimmten Ausführungsplatz zu leiten. Ein Handelsplatz oder anderer Marktteilnehmer kann ein Interesse an möglichst vielen Orders haben. Daraus entsteht ein Interessenkonflikt: Der Anleger will die bestmögliche Ausführung, der Broker könnte wirtschaftlich von einem bestimmten Weg profitieren.

Was regelt Art. 39a MiFIR seit dem 1. Juli 2026?

Art. 39a MiFIR untersagt Wertpapierfirmen grundsätzlich, von Dritten Gebühren, Provisionen oder nichtmonetäre Vorteile für die Ausführung oder Weiterleitung von Kundenorders anzunehmen. Die Regel betrifft Kleinanleger und bestimmte professionelle Kunden. Einzelne Mitgliedstaaten durften bis zum 30. Juni 2026 eine Übergangsregelung nutzen; seit dem 1. Juli 2026 ist diese beendet.

Gilt das Verbot auch bei Kundenanweisung oder OTC-Handel?

Nach Klarstellungen der Europäischen Kommission über die ESMA vom März 2026 gilt das Verbot grundsätzlich auch, wenn der Kunde selbst einen Ausführungsplatz auswählt. Zudem kann Art. 39a MiFIR Geschäfte erfassen, die over the counter (OTC) ausgeführt werden. Die Aussage, ein Trade laufe „OTC“ oder auf Kundenwunsch, schließt eine Prüfung daher nicht aus.

Sind alle Rabatte verboten?

Nein. Rabatte oder Abschläge auf Transaktionsgebühren können zulässig bleiben, wenn sie Teil der genehmigten und veröffentlichten Tarifstruktur eines Handelsplatzes sind, ausschließlich dem Kunden zugutekommen und der Wertpapierfirma keinen finanziellen Vorteil verschaffen. Entscheidend ist, wer tatsächlich profitiert.

War PFOF automatisch nachteilig für Anleger?

Nein. Die BaFin hat die Ausführungsqualität von PFOF-Handelsplätzen untersucht. Bei kleineren Transaktionen konnten diese unter Berücksichtigung bestimmter Kosten vorteilhaft sein: bei DAX-Aktien bis etwa 2.000 Euro, bei Nicht-DAX-Aktien bis ungefähr 500 Euro. Die Qualität nahm tendenziell ab, wenn das Ordervolumen größer war als das zeitgleich auf Referenzmärkten verfügbare Volumen. Die mittlere Ordergröße von Neo-Broker-Kunden lag laut der Auswertung bei rund 350 Euro (DAX-Aktien) bzw. 250 Euro (andere deutsche Aktien).

Wie lässt sich der Gesamtpreis eines Trades beurteilen?

Neben der sichtbaren Gebühr zählt der Ausführungspreis. Beispiel aus dem Artikel: Bei einem Kauf über 10.000 Euro entspricht eine Kursdifferenz von 0,2 Prozent 20 Euro und kann eine Ordergebühr von 5 Euro übersteigen.

Welche Unterlagen sollten Anleger sichern?

Bei Soziale Finanzen (sozialefinanzen.de) sollten Orderabrechnungen, Ausführungsplätze, Uhrzeiten, Stückzahlen und angezeigte Kurse gesichert werden. Zu klären ist insbesondere: Wohin wurden Orders geleitet? Gab es mehrere Ausführungsplätze? Erhielt der Broker Vorteile von Dritten? Stimmt die Werbung mit dem realen Handelsergebnis überein?

Häufige Fragen

Was ist Payment for Order Flow?
Der Broker erhält Geld oder andere Vorteile dafür, Kundenorders an einen bestimmten Ausführungsplatz weiterzuleiten.
Ist PFOF seit dem 1. Juli 2026 verboten?
Art. 39a MiFIR verbietet es grundsätzlich. Die nationale Übergangsregelung war nur bis zum 30. Juni 2026 möglich.
Hilft die Auswahl der Börse durch den Kunden?
Nein, nicht automatisch. Nach der Klarstellung vom März 2026 gilt das Verbot grundsätzlich auch bei ausdrücklicher Kundenanweisung.
Sind Rabatte auf Transaktionsgebühren immer unzulässig?
Nein. Sie können zulässig sein, wenn sie Teil der veröffentlichten Tarifstruktur sind, nur dem Kunden zugutekommen und der Wertpapierfirma keinen Vorteil bringen.
Was sagt die BaFin zur Ausführungsqualität bei PFOF?
Bei kleinen Orders (DAX bis etwa 2.000 Euro, Nicht-DAX bis etwa 500 Euro) konnte die Ausführung vorteilhaft sein, bei größeren Volumina tendenziell schlechter.

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