Treu Wertwald (treuwertwald.net): Renditeversprechen geprüft

Veröffentlicht am 28.10.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • treuwertwald.net wirbt mit 1.700–3.700 CHF Tagesgewinn, Einstieg ab 200 CHF, ohne Nachweis
  • 96,9 % Erfolgsquote, Milliardenzahlen und angebliches Politiker-Testimonial sind nicht belegt
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, Belege sichern, Zahlungsrückruf zeitnah prüfen
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Treu Wertwald (treuwertwald.net) wirbt mit täglichen Gewinnen von 1.700 bis 3.700 Schweizer Franken und einem Einstieg ab 200 CHF. Eine unabhängig überprüfbare Grundlage für diese Versprechen konnte nicht festgestellt werden. Neben treuwertwald.net existieren die Domains treuwertwald.live, treuwertwald.ch und treuwertwald.org; im Zusammenhang mit ihnen wird auf eine Warnung der Cybercrime Police Zürich verwiesen.

Ist Treu Wertwald seriös?

Die Hauptdomain treuwertwald.net war bei der Recherche abrufbar. Sie bewirbt eine angeblich intelligente Investmentplattform mit Auszahlungen bereits am Registrierungstag und einem Rückruf durch einen Berater binnen 20 Minuten. Belastbare Nachweise für diese Aussagen fehlen.

Die Domains treuwertwald.live, treuwertwald.ch und treuwertwald.org lieferten beim direkten Aufruf jeweils die Meldung „403 Forbidden“. Ihre Inhalte konnten daher nicht geprüft werden. Auch die behauptete Aufnahme aller vier Domains in die Zürcher Warnliste ließ sich nicht unabhängig im Einzelnen bestätigen. Die identische Namensstruktur ist ein Ermittlungsansatz, beweist aber keine gemeinsame Betreiberidentität.

Welche Behauptungen sind besonders auffällig?

  • Erfolgsquote von 96,9 Prozent des automatisierten Handelssystems, ohne nachvollziehbare Berechnung, mit Verweis auf künstliche Intelligenz, Blockchain und Echtzeit-Börsenanalysen.
  • Ein angebliches Testimonial unter dem Namen „Karin Maria Keller-Sutter“, bezeichnet als Schweizer Finanzministerin, mit 3,9 Millionen CHF Investition und 78,4 Prozent Wertzuwachs. Eine authentische Bestätigung liegt nicht vor.
  • Angaben von 1,1 Milliarden CHF aktuellen Investitionen, 3,9 Milliarden CHF Gesamterträgen und 17,8 Milliarden CHF Plattformumsatz ohne überprüfbare Belege.

Ein prominenter Name ist kein Beleg für eine Empfehlung und ersetzt keine regulatorische Prüfung.

Was tun bei Problemen mit Treu Wertwald?

  1. Keine weiteren Einzahlungen leisten, auch nicht zur angeblichen Auszahlungssicherung.
  2. Kontostände und Gewinnanzeigen fotografieren, die Startseite samt Renditeangaben dokumentieren.
  3. Bankbelege (Empfängername, IBAN, Datum) und Kryptotransaktionen (Wallet-Adresse, Transaktions-Hash) sichern.
  4. Telefonnummern, E-Mails und Chats exportieren, besonders Aussagen über garantierte Gewinne.
  5. Fernwartungsprogramme entfernen und Passwörter ändern, falls Berater Zugriff auf Geräte hatten.

Nach Telefonaten empfiehlt sich ein Gedächtnisprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Inhalt: Wurden Gewinne garantiert, höhere Einzahlungen verlangt oder eine sichere Auszahlung zugesagt?

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Bei Überweisungen sollte unverzüglich ein Zahlungsrückruf geprüft werden; eine Rückzahlung ist nicht garantiert. Bei Kartenzahlungen kommen unter Umständen Reklamationsverfahren in Betracht. Kryptotransaktionen lassen sich häufig technisch nachvollziehen, entscheidend sind Empfängerwallets und Weiterleitungen. Gebühren an angebliche Rückholunternehmen sollten nicht gezahlt werden, da solche Recovery Scams den Schaden vergrößern können.

Verlangt ein Ansprechpartner plötzlich Steuern, Versicherungsbeiträge oder Freigabegebühren, sollte nicht gezahlt werden. Solche Forderungen gehören zu bekannten Mustern des Anlagebetrugs. Ob konkrete Anleger bei Treu Wertwald tatsächlich Auszahlungsprobleme hatten, ist allerdings nicht belegt.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Bei nachweisbarer vorsätzlicher Täuschung kommen nach deutschem Recht insbesondere § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB in Betracht. Voraussetzung sind konkrete Belege für Täuschung, Schaden und Verantwortlichkeit. Zudem können vertragliche Ansprüche gegen identifizierbare Zahlungsempfänger bestehen. Eine Strafanzeige kann Ermittlungen unterstützen, ersetzt aber keine zivilrechtliche Anspruchsprüfung.

Häufige Fragen

Welche Domains gehören zu Treu Wertwald?
Genannt werden treuwertwald.net, treuwertwald.live, treuwertwald.ch und treuwertwald.org. Eine gemeinsame Betreiberidentität ist damit noch nicht bewiesen.
Gibt es eine Warnung der Cybercrime Police Zürich?
Im Zusammenhang mit den Domains wird auf eine Warnung der Cybercrime Police Zürich verwiesen. Die Aufnahme aller vier Domains ließ sich nicht unabhängig im Einzelnen bestätigen.
Sind 96,9 Prozent Erfolgsquote glaubwürdig?
Ohne nachvollziehbare Berechnung und unabhängig geprüfte Handelsnachweise sagt die Zahl wenig aus. Unklar ist, ob sie sich auf Einzelgeschäfte, Zeiträume oder tatsächlich ausgezahlte Gewinne bezieht.
Welche Rechtsgrundlagen kommen bei Täuschung in Betracht?
Nach deutschem Recht insbesondere § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie § 826 BGB, sofern Täuschung, Schaden und Verantwortlichkeit belegt werden können.

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