reinhard-kanzlei.de: Warnung vor falscher Insolvenzkanzlei

Veröffentlicht am 06.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • reinhard-kanzlei.de steht seit 5.11.2026 auf der Warnliste von Watchlist Internet
  • Identität der angeblichen Kanzlei „Reinhard & Partner“ ist nicht verifizierbar
  • Echte Insolvenzverwalter werden nach § 56 InsO gerichtlich bestellt – das vorab prüfen
  • Bei Reinhard & Partner Rechtsanwälte könnte es sich um einen Betrug handeln.
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Wer von reinhard-kanzlei.de ein Angebot, eine Rechnung oder eine anwaltliche Zahlungsaufforderung erhält, sollte vorerst kein Geld überweisen. Watchlist Internet Österreich führt die Domain reinhard-kanzlei.de seit dem 5. November 2026 auf ihrer Warnliste für betrügerische Anwaltskanzleien. Die Website tritt als „Reinhard & Partner Rechtsanwälte | Insolvenz- und Sanierungsrecht Stuttgart“ auf.

Was zeigt die Website reinhard-kanzlei.de?

Bei einer Recherche am 6. November 2026 ließ sich die Startseite aufrufen beziehungsweise technisch erfassen. Der eigentliche Seiteninhalt war jedoch nicht vollständig auslesbar, das Impressum nicht zuverlässig abrufbar. Rechtsanwälte, Anschriften, Zulassungen oder Insolvenzverwalterbestellungen lassen sich anhand des Auftritts daher nicht verifizieren. Eine professionelle Darstellung ist kein Nachweis für eine echte Kanzlei.

Besteht Identitätsmissbrauch echter Kanzleien?

Der Name „Reinhard & Partner“ ist nicht einzigartig. So existiert in Wermelskirchen eine Steuerberatungsgesellschaft Reinhard und Partner PartG mbB. Eine Verbindung oder ein Identitätsmissbrauch ist nicht nachgewiesen. Grundsätzlich kann eine gefälschte Kanzleidomain aber echte Namen missbrauchen, ohne dass die Betroffenen davon wissen. Als Beispiel nennt der Artikel die Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, die 2026 vor gefälschten Domains mit den Namen ihrer Rechtsanwälte warnte.

Wie funktionieren Fake-Insolvenzangebote?

Ein vermeintlicher Insolvenzverwalter bietet Maschinen, Fahrzeuge, Lagerbestände oder Edelmetalle einer angeblich insolventen Firma günstig an und verlangt Vorkasse. Die Polizeidirektion Görlitz berichtete im August 2026 über mehrere Anzeigen im Zusammenhang mit angeblichen Waren aus Insolvenzverfahren. Ein konkretes Goldangebot von reinhard-kanzlei.de ist nicht unabhängig belegt; die Warnung betrifft jedoch ausdrücklich auch angebliche Insolvenzkataloge. Andere falsche Kanzleien bieten Hilfe nach Anlagebetrug oder bei Kryptoverlusten an oder verschicken fingierte Abmahnungen.

Wie erkenne ich einen echten Insolvenzverwalter?

Entscheidend ist die gerichtliche Bestellung: Nach § 56 InsO bestellt das Insolvenzgericht den Verwalter. Prüfen lässt sich das über amtliche Insolvenzbekanntmachungen und eine unabhängige Anfrage beim zuständigen Gericht. Eine reine Namenssuche genügt nicht, da Betrüger Namen echter Verwalter nutzen und nur die Bankverbindung austauschen können.

Was tun bei Kontakt mit reinhard-kanzlei.de?

  • Keine Anzahlungen oder angeblichen Anwaltsgebühren zahlen.
  • E-Mails samt Absenderdaten sowie Angebote, Rechnungen und angebliche Beschlüsse sichern.
  • Anwälte im amtlichen Verzeichnis, Insolvenzgericht und Aktenzeichen unabhängig prüfen.
  • Kontoinhaber und IBAN vor einer Zahlung kontrollieren.
  • Nach erfolgter Überweisung sofort die Bank kontaktieren.
  • Strafanzeige prüfen und keine weiteren Ausweisdokumente übermitteln.

Welche Ansprüche kommen nach einer Zahlung in Betracht?

Zunächst ist zu prüfen, ob ein Überweisungsrückruf noch möglich ist. Danach kommen Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht. Die Durchsetzbarkeit hängt von der Beweislage und den identifizierbaren Verantwortlichen ab. Auch eine angebliche Rückholfirma, die neue Vorauszahlungen verlangt, sollte nicht ungeprüft beauftragt werden.

Häufige Fragen

Ist reinhard-kanzlei.de seriös?
Watchlist Internet Österreich führt die Domain seit dem 5. November 2026 auf der Warnliste für betrügerische Anwaltskanzleien. Anwälte, Anschrift und Zulassungen ließen sich nicht verifizieren.
Muss ich eine Rechnung von reinhard-kanzlei.de bezahlen?
Vorerst nicht. Zahlungen, Unterlassungserklärungen oder Gebühren sollten erst nach Prüfung von Absender, Anspruchsgrundlage und Vertretungsbefugnis erfolgen.
Wie prüfe ich, ob ein Insolvenzverwalter echt ist?
Über amtliche Insolvenzbekanntmachungen und eine unabhängige Anfrage beim zuständigen Insolvenzgericht. Nach § 56 InsO bestellt das Gericht den Verwalter.
Was tun, wenn ich bereits gezahlt habe?
Sofort die Bank kontaktieren, Unterlagen sichern und Strafanzeige prüfen. Ansprüche können sich aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB ergeben.

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