vermoegenstreuhand-stuttgart.de: Warnung und Impressum

Veröffentlicht am 06.11.2026 –

Dr. Michael Wehrmann und Martin Wehrmann, WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht
Dr. Michael WehrmannRechtswissenschaftler Martin WehrmannRechtsanwalt
  • vermoegenstreuhand-stuttgart.de steht seit 3.11.2026 auf der Warnliste von Watchlist Internet
  • Impressum nennt Positive Group Deutschland GmbH; Verantwortung unabhängig nicht bestätigt
  • Zahlungen stoppen, Beweise sichern, Insolvenzangaben beim Gericht prüfen
  • Sie sollten die Unterstützung eines Rechtsanwalts erwägen, der regelmäßig derartige Fälle bearbeitet.
  • Ihre Vermögenswerte könnten sich in akuter Gefahr befinden, wenn Sie nicht schnell und entschlossen handeln.

Die Domain vermoegenstreuhand-stuttgart.de steht seit dem 3. November 2026 auf der Warnliste von Watchlist Internet Österreich, die sie betrügerischen Anwaltskanzleien zuordnet. Die Website selbst nennt im Impressum die Positive Group Deutschland GmbH und bezeichnet sich nicht als Rechtsanwaltskanzlei. Wer über diese Domain Angebote, Zahlungsaufforderungen oder angebliche Rechtsberatung erhalten hat, sollte die Herkunft sorgfältig prüfen.

Was steht auf vermoegenstreuhand-stuttgart.de im Impressum?

Die Website präsentiert sich als „Vermögenstreuhand Stuttgart“ und beschreibt Unterlagenorganisation, administrative Projektbegleitung und B2B-E-Mail-Marketing. Als Impressumsangaben erscheinen die Positive Group Deutschland GmbH (Freiburg im Breisgau), Geschäftsführer Mathieu Tarnus und die Handelsregisternummer HRB 706983. Ausdrücklich erklärt die Seite, weder Rechts- noch Steuerberatung oder regulierte Finanzdienstleistungen anzubieten. Die Warnung und die heutige Selbstdarstellung unterscheiden sich damit erheblich.

Sind die im Impressum genannten Personen verantwortlich?

Ein Impressum beweist nicht, dass die genannte Gesellschaft die Website tatsächlich kontrolliert. Die Angaben stammen aus der Website selbst; eine unabhängige Bestätigung der Verantwortung für versandte Nachrichten liegt nicht vor. Auch ein Identitätsmissbrauch zulasten der Gesellschaft oder ihres Geschäftsführers ist denkbar. Ohne Beweise dürfen sie nicht als Beteiligte eines Betrugs bezeichnet werden. Handelsregisterangaben, Vertretungsverhältnisse und die Herkunft von Zahlungsaufforderungen sollten getrennt geprüft werden.

Warum wirken Fake-Insolvenzangebote glaubwürdig?

Betrügerische Insolvenzkanzleien nutzen häufig echte Fachbegriffe, Aktenzeichen und professionelle Verwertungskataloge. Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands warnte im März 2026 vor kopierten Kanzleiwebsites mit veränderten Kontaktdaten. Auch die Kanzlei Anchor (Oktober 2026) und die Kanzlei Noerr berichteten über missbräuchlich verwendete Namen. Eine Verbindung dieser Fälle zu vermoegenstreuhand-stuttgart.de ist nicht nachgewiesen. Ein mitgeschickter Gerichtsbeschluss genügt als Beleg nicht, da er gefälscht sein kann.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  • Keine weiteren Zahlungen oder Anzahlungen leisten.
  • Rechnungen, E-Mails, Nachrichtenverläufe und Screenshots (inklusive Impressum) sichern.
  • Empfängerkonten und tatsächliche Kontoinhaber prüfen; bei Überweisungen unverzüglich einen Bankrückruf anfragen.
  • Angebliche Insolvenzverfahren beim zuständigen Insolvenzgericht kontrollieren.
  • Die Anwaltszulassung im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis prüfen.
  • Bei übersandten Ausweiskopien an möglichen Identitätsmissbrauch denken.
  • Strafanzeige und zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Bei nachgewiesener Täuschung können Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB relevant werden. Entscheidend sind, wer Zahlungen empfangen hat, welche Täuschungshandlungen dokumentiert sind und ob weitere Verantwortliche identifizierbar sind. Der Name im Impressum muss nicht mit dem tatsächlichen Zahlungsempfänger übereinstimmen.

Ist eine Warnung vor einer Domain eine Beschuldigung echter Kanzleien?

Nein. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf warnte im Februar 2026 vor einer angeblichen „KANZLEI HAUSMANNS“, obwohl Rechtsanwalt Dr. Jens Hausmanns zugelassen ist und die Seiten nach Kammerangaben nicht betreibt. Bei vermoegenstreuhand-stuttgart.de wurde kein namensgleicher Rechtsanwalt festgestellt, dessen Identität nachweislich missbraucht wird.

Häufige Fragen

Warum steht vermoegenstreuhand-stuttgart.de auf einer Warnliste?
Watchlist Internet Österreich führt die Domain seit dem 3. November 2026 und ordnet sie betrügerischen Anwaltskanzleien zu.
Bezeichnet sich die Website als Anwaltskanzlei?
Nein. Sie nennt Unterlagenorganisation, Projektbegleitung und B2B-E-Mail-Marketing und erklärt, keine Rechts- oder Steuerberatung anzubieten.
Ist die Positive Group Deutschland GmbH für Betrug verantwortlich?
Das ist nicht belegt. Die Angaben stammen aus dem Impressum der Website; auch ein Identitätsmissbrauch muss berücksichtigt werden.
Wie prüfe ich angebliche Insolvenzangebote?
Über das zuständige Insolvenzgericht und die gerichtliche Bekanntmachung der Verwalterbestellung. Mitgesandte Beschlüsse können gefälscht sein.
Welche rechtlichen Grundlagen kommen für Ansprüche in Betracht?
Bei nachgewiesener Täuschung § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie § 826 BGB.

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